Einladung

 

Zollwert: Besonderheiten kennen, Einsparpotentiale ausschöpfen und Verstöße vermeiden
am 21.03.2024, 09:00 Uhr

Veranstaltungsort:
IHK Ulm, Olgastraße 95-101, 89073 Ulm

Die Festlegung des Zollwertes bei Wareneinfuhren ist in der Regel komplex und hängt neben der Tarifierung maßgeblich von verschiedenen Faktoren ab. Oftmals wird der Zollwert fälschlicherweise zu hoch angegeben, da bestimmte Abzugsbeträge wie Beförderungskosten innerhalb der Union, Montagekosten, oder Einkaufsprovisionen nicht berücksichtigt werden. Auch Rabatte und Skonti sowie Erstattungsansprüche bei schadhaften Waren und Verlusten bleiben oft unberücksichtigt.

Auf der anderen Seite kommt es bei Zollprüfungen häufig vor, dass der Zollwert fehlerhaft ermittelt wurde, da Vorleistungen des Einführers, wie zum Beispiel Werkzeug- und Entwicklungskosten, die zur Produktion der eingeführten Waren benötigt werden, nicht oder nicht korrekt berücksichtigt wurden. Dies gilt auch für weitere Kosten, die im Zusammenhang mit der Herstellung und Lieferung der Waren stehen, wie Qualitätskontroll- und Analysekosten, Werbekosten, Beförderungs- und Versicherungskosten oder Lizenzgebühren. Diese Fehler können zu unerwarteten Nachzahlungen, Geldbußen und rechtlichen Konsequenzen führen. Darüber hinaus stellt sich oft die Frage, wie Einfuhrwaren bewertet werden sollen, die nicht im Rahmen von regulären Kaufgeschäften eingeführt werden. Dazu gehören insbesondere Entwicklungsmuster, Prototypen, Verkaufsmuster und kostenlos gelieferte Waren, die zur Reparatur eingeführt werden.

Nutzen:
Nach Ihrer Teilnahme an unserem Seminar sind Sie gut informiert darüber, wie Sie den Zollwert von importierten Waren präzise bestimmen können. Ebenso sind Sie in der Lage, Verträge in Bezug auf den Zollwert effektiv zu gestalten. Sie erkennen außerdem, welche Informationen aus anderen Unternehmensbereichen relevant für die Zollwertermittlung sind. Dank Ihres neuen Wissens können Sie zukünftig Nachzahlungen vermeiden und sicherstellen, dass die Einfuhrabgaben nicht übermäßig hoch ausfallen.

Inhalt:

  • Wie erfolgt die Bestimmung des Zollwerts bei der Einfuhr von Waren in die EU? 
  • Die Ermittlung des Zollwerts nach der Transaktionswertmethode 
  • Faktoren, die den tatsächlich gezahlten oder zu zahlenden Preis beeinflussen 
  • Berücksichtigung von Aufschlägen bei der Ermittlung des Zollwerts nach der Transaktionswertmethode  (Hinzurechnungen)
  • Abzüge bei der Ermittlung des Zollwerts nach der Transaktionswertmethode 
  • Die Möglichkeit, eine Vereinbarung mit der Zollbehörde zu treffen (gemäß Artikel 73 des UZK)

Das Seminar richtet sich an Fach- und Führungskräfte aus den Bereichen Zoll, Steuern und Import 

Wenn Sie sich zu einem späteren Zeitpunkt dazu entscheiden trotz Anmeldung nicht an der Veranstaltung teilzunehmen, so kann das Kosten nach sich ziehen. Bitte beachten Sie hierzu unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen, hier der Punkt Rücktritt.

Die Veranstaltung ist kostenpflichtig (250,00 Euro für IHK Ulm Mitglieder; 280,00 Euro für nicht IHK Ulm Mitglieder).

Die Anmeldung ist leider nicht mehr möglich.

Sie haben Fragen? Rufen Sie uns gerne unter Tel. 0731 / 173-0 an oder schreiben Sie uns an events@ulm.ihk.de.

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Wir freuen uns auf Sie!

21. März 2024, 9:00 - 17:00 Uhr (MEZ)

IHK Ulm - Haus der Wirtschaft, Olgastraße 95-101, 89073 Ulm

Referent

Andy Sorg

Andy Sorg

Manager Customs Compliance/ Fachreferent Zoll