Warenursprung und Präferenzen - Basis und Aufbauseminar
Ziel
Die Europäische Union hat mit zahlreichen Ländern sogenannte Präferenzabkommen geschlossen, durch die Ursprungswaren zwischen den Vertragsparteien zollbegünstigt oder zollfrei in die Partnerstaaten einzuführen. Derzeit existieren Abkommen mit über 40 Ländern weltweit (z.B. Großbritannien, Japan, Kanada, Schweiz, Südkorea, Neuseeland). Die zur Zollbefreiung erforderlichen Nachweise (EUR.1, Ursprungserklärungen bzw. Erklärungen zum Ursprung) dürfen nur bei strikter Einhaltung der Ursprungsregeln ausgestellt werden. Diese Regeln sind oft komplex und je nach Partnerstaat nicht einheitlich. Auch bei Lieferungen innerhalb der EU spielt das präferenzielle Ursprungsrecht eine Rolle, denn oftmals werden als präferenzielle Vorbelege Lieferantenerklärungen angefordert bzw. ausgestellt. Deren korrekte Erstellung und die Prüfung eingehender Lieferantenerklärungen runden dieses Seminar ab.
Inhalt
Präferenzieller Warenursprung
- Mit welchen Ländern bestehen Präferenzabkommen?
- Kumulationszonen, z. B. Paneuropäische Kumulationszone (EU, EFTA, TR),
- Anwendung der Ursprungsregeln (Vollständiges Gewinnen, Minimalbehandlung, Ausreichende Be- oder Verarbeitung, Allgemeine Toleranz)
- Präferenznachweise (EUR.1, A.TR, Ursprungserklärung, Erklärung zum Ursprung, Lieferantenerklärung)
- Übungen
Nichtpräferenzieller (handelspolitischer) Ursprung
- Ursprungsregeln gem. Zollkodex (UZK)
- Ursprungszeugnis und Vorbelege
Wettbewerbsrechtlicher Ursprung
- "Made in ..." Warenmarkierung
- Wettbewerbsrecht (UWG), Madrider Abkommen, UZK
Besonderheiten im präferenziellen Ursprung
- Bilaterale Abkommen der EU und deren Besonderheiten (z. B. Großbritannien, Japan)
- Revidiertes Regionales Übereinkommen (Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzregeln)
- Kumulierungsregeln und Territoriale Auflagen
- Verbot der Zollrückvergütung und Zollbefreiung (Drawback-Verbot)
- (Langzeit-) Lieferantenerklärung mit / ohne Präferenzursprung
Vereinfachungsmöglichkeiten
- Ermächtigter Ausführer (EA)
- Arbeits- und Organisationsanweisung
- Verantwortliche Personen
- Registrierter Ausführer (REX)
Fallstudien
Termine, Ort, Kosten
16.11.2026 - 17.11.2026
08:30 - 16:00 Uhr
IHK Ulm - Haus der Wirtschaft, Olgastraße 95-101, 89073 Ulm
720,00 Euro (inkl. Verpflegung)
zzgl. ca. 15,00 € für Unterlagen
ESF-Plus-Fachkursförderung möglich, 30 bis 70 %

Mitarbeiter aus Vertrieb, Verkauf, Einkauf, Versand und Logistik, mit Bezug zum Auslandsgeschäft, die ursprungsrelevante Fragestellungen bearbeiten, Ursprungsnachweise beantragen oder für den Bereich Warenursprung Verantwortung übernehmen
Anmeldung
Kontakt
Sprecher
Nina Finatti
IHK Ulm
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Kontaktieren Sie mich gerne unter Tel. 0731 / 173-277 oder finatti@ulm.ihk.de.
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