Nina Finatti
IHK Ulm
Haben Sie Fragen zu unseren Veranstaltungen, Seminaren und Lehrgängen?
Kontaktieren Sie mich gerne unter Tel. 0731 / 173-277 oder finatti@ulm.ihk.de.
Ziel
Die Europäische Union hat mit zahlreichen Ländern sogenannte Präferenzabkommen geschlossen, durch die Ursprungswaren zwischen den Vertragsparteien zollbegünstigt oder zollfrei in die Partnerstaaten einzuführen. Derzeit existieren Abkommen mit über 40 Ländern weltweit (z.B. Großbritannien, Japan, Kanada, Schweiz, Südkorea, Neuseeland). Die zur Zollbefreiung erforderlichen Nachweise (EUR.1, Ursprungserklärungen bzw. Erklärungen zum Ursprung) dürfen nur bei strikter Einhaltung der Ursprungsregeln ausgestellt werden. Diese Regeln sind oft komplex und je nach Partnerstaat nicht einheitlich. Auch bei Lieferungen innerhalb der EU spielt das präferenzielle Ursprungsrecht eine Rolle, denn oftmals werden als präferenzielle Vorbelege Lieferantenerklärungen angefordert bzw. ausgestellt. Deren korrekte Erstellung und die Prüfung eingehender Lieferantenerklärungen runden dieses Seminar ab.
Inhalt
Präferenzieller Warenursprung
Nichtpräferenzieller (handelspolitischer) Ursprung
Wettbewerbsrechtlicher Ursprung
Besonderheiten im präferenziellen Ursprung
Vereinfachungsmöglichkeiten
Fallstudien
16.11.2026 - 17.11.2026
08:30 - 16:00 Uhr
IHK Ulm - Haus der Wirtschaft, Olgastraße 95-101, 89073 Ulm
720,00 Euro (inkl. Verpflegung)
zzgl. ca. 15,00 € für Unterlagen
ESF-Plus-Fachkursförderung möglich: 45 %

Mitarbeiter aus Vertrieb, Verkauf, Einkauf, Versand und Logistik, mit Bezug zum Auslandsgeschäft, die ursprungsrelevante Fragestellungen bearbeiten, Ursprungsnachweise beantragen oder für den Bereich Warenursprung Verantwortung übernehmen
Nina Finatti
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Hinweis: Zur besseren Lesbarkeit wird das generische Maskulinum verwendet. Es schließt alle Personen unabhängig vom Geschlecht mit ein.