Exportkontrolle

 

Ziel

Exporteure müssen nicht nur die Ausfuhranmeldung beherrschen, sondern ebenfalls die Bedingungen der Exportkontrolle kennen und beachten. Dazu zählt die ständige Überwachung von Geschäftspartnern, Empfangsländern und Liefergegenstände bis hin zu Technologie, Software und Dienstleistungen. Das kann nur gelingen, wenn eine entsprechende Wissensbasis und Organisation vorhanden ist. Verstöße gegen die Pflichten der Exportkontrolle können mit empfindlichen Freiheits- und Geldstrafen geahndet werden. Das Seminar gibt einen Überblick über die Thematik des Außenwirtschaftsrechts und Hinweise zur Umsetzung einer innerbetrieblichen Exportkontrolle anhand von praktischen Übungen.

Inhalt

Grundlagen der Exportkontrolle

  • Gesetzliche Grundlagen (Bedeutung und Zweck)
  • Organisatorische Grundlage
  • Abgrenzung Zoll und Exportkontrolle 

Güter- und Leistungskontrolle

  • Empfängerkontrolle (Sanktionslistenkontrolle)
  • Verwendungskontrolle (Embargos und nicht gelistete Güter)
  • Listenkontrolle (Ausfuhrliste, Dual-Use-Güterliste) 

US-Exportkontrolle

  • Bedeutung für Nicht-US-Firmen 

Ausfuhrgenehmigung

  • Arten von Genehmigungen
  • Auskunft zur Güterliste, Nullbescheid
  • Antragstellung und Verwaltung

Sanktionen

Termine, Ort, Kosten

08.05.2025 

08:30 bis 16:00 Uhr

IHK Ulm - Haus der Wirtschaft, Olgastraße 95-101, 89073 Ulm 

420,00 Euro (inkl. Verpflegung)

ESF-Plus-Fachkursförderung möglich, 30 bis 70 %

Beauftragte mit Zoll- oder Compliance Aufgaben sowie Mitarbeiter aus Vertrieb, Verkauf, Versand und Logistik, die mit dem Auslandsgeschäft zu tun haben

Anmeldung

Die Anmeldung ist nicht mehr möglich, da die Anmeldefrist bereits abgelaufen oder die Veranstaltung ausgebucht ist.

Kontakt

Nina Finatti
Nina Finatti
IHK Ulm

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Kontaktieren Sie mich gerne unter Tel. 0731 / 173-277 oder finatti@ulm.ihk.de.


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Tel. 0731 / 173-222 | weiterbildung@ulm.ihk.de

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