Veranstaltungsdetails
Ziel
Exporteure müssen nicht nur die Ausfuhranmeldung beherrschen, sondern ebenfalls die Bedingungen der Exportkontrolle kennen und beachten. Dazu zählt die ständige Überwachung von Geschäftspartnern, Empfangsländern und Liefergegenstände bis hin zu Technologie, Software und Dienstleistungen. Das kann nur gelingen, wenn eine entsprechende Wissensbasis und Organisation vorhanden ist. Verstöße gegen die Pflichten der Exportkontrolle können mit empfindlichen Freiheits- und Geldstrafen geahndet werden. Das Seminar gibt einen Überblick über die Thematik des Außenwirtschaftsrechts und Hinweise zur Umsetzung einer innerbetrieblichen Exportkontrolle anhand von praktischen Übungen.
Inhalt
Grundlagen der Exportkontrolle
- Gesetzliche Grundlagen (Bedeutung und Zweck)
- Organisatorische Grundlage
- Abgrenzung Zoll und Exportkontrolle
Güter- und Leistungskontrolle
- Empfängerkontrolle (Sanktionslistenkontrolle)
- Verwendungskontrolle (Embargos und nicht gelistete Güter)
- Listenkontrolle (Ausfuhrliste, Dual-Use-Güterliste)
US-Exportkontrolle
- Bedeutung für Nicht-US-Firmen
Ausfuhrgenehmigung
- Arten von Genehmigungen
- Auskunft zur Güterliste, Nullbescheid
- Antragstellung und Verwaltung
Sanktionen
Termine, Ort, Kosten
06.06.2024 - 06.06.2024
08:30 bis 16:00 Uhr
IHK Ulm - Haus der Wirtschaft, Olgastraße 95-101, 89073 Ulm
Olgastraße 95-101, 89073 Ulm, Deutschland
420,00 Euro
ESF-Plus-Fachkursförderung möglich, 25 bis 50 %
Beauftragte mit Zoll- oder Compliance Aufgaben sowie Mitarbeiter aus Vertrieb, Verkauf, Versand und Logistik, die mit dem Auslandsgeschäft zu tun haben
Anmeldung
Die Anmeldung ist nicht mehr möglich, da die Anmeldefrist bereits abgelaufen ist.
Ann-Cathrin Kohn
IHK Ulm
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Kontaktieren Sie mich gerne unter Tel. 0731 / 173-259 oder kohn@ulm.ihk.de.
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